Konditionen und Kostenübernahme

Abrechnung über Ihre Grundversicherung

Seit 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapien über die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung und bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit entsprechender Zulassung erfolgt. Ich verfüge über diese Zulassung.

Eine ärztliche Anordnung wird für insgesamt 15 Therapiesitzungen ausgestellt. Hierzu berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin, sowie Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Ärztinnen mit anderen Weiterbildungstiteln (wie z.B. Gynäkolog:innen) können Kriseninterventionen oder Kurzzeittherapien anordnen, deren Obergrenze bei 10 Sitzungen liegt. Hier finden Sie das entsprechende Formular: Anordnung psychologische Psychotherapie (PDF)

Der Kanton Zürich hat für die angeordnete Psychotherapie einen provisorischen Tarif von 154,80 Franken pro Stunde oder 2,58 Franken pro Minute festgesetzt. Diese Kosten werden von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sobald die vertraglich vereinbarte Franchise der Versicherten erreicht wurde. Die Krankenkasse vergütet 90% des fixen Stundenansatzes, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selber zu tragen. Die Kosten belaufen sich pro Sitzung à 60 min. 155.-. Die Sitzung wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.

Im Verhinderungsfall: Terminabsage mind. 24h im Voraus

Im Verhinderungsfall bitte ich Sie Termine 24 Stunden im Voraus abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich anderenfalls die ausgefallene Sitzung in Rechnung stelle. Beachten Sie dabei, dass die Krankenversicherung versäumte Termine nicht übernimmt.

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