Konditionen und Kostenübernahme
Abrechnung über Ihre Grundversicherung
Ab 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapien über die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung und bei einer Psychotherapeutin/ einem Psychotherapeuten mit entsprechender Zulassung erfolgt. Ich verfüge über diese Zulassung. Kontaktieren Sie zuvor bitte Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt, damit Sie mit ihr/ ihm diese notwendige Anordnung für psychologische Psychotherapie besprechen können. Hier finden Sie das entsprechende Formular: Anordnung psychologische Psychotherapie (PDF)
Der Kanton Zürich hat für die angeordnete Psychotherapie einen provisorischen Tarif von 154,80 Franken pro Stunde oder 2,58 Franken pro Minute festgesetzt. Diese Kosten werden von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sobald die vertraglich vereinbarte Franchise der Versicherten erreicht wurde. Die Krankenkasse vergütet 90% des fixen Stundenansatzes, 10% sind von Ihnen als Selbstbehalt zu tragen.
Abrechnung über Ihre Zusatzversicherung
Wenn Sie es vorziehen über Ihre Zusatzversicherung abzurechnen, klären Sie vorher bitte ab, ob dies bei Ihrer Zusatzversicherung möglich ist und unter welchen Bedingungen. Die Kosten belaufen sich bei mir pro Sitzung à 60 min. bei 155.-. Die Sitzung wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selber zu tragen. Die Kosten belaufen sich pro Sitzung à 60 min. 155.-. Die Sitzung wird nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
Im Verhinderungsfall: Terminabsage mind. 24h im Voraus
Im Verhinderungsfall bitte ich Sie Termine 24 Stunden im Voraus abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich anderenfalls die ausgefallene Sitzung in Rechnung stelle. Beachten Sie dabei, dass die Krankenversicherung versäumte Termine nicht übernimmt.